FAQ Leih-E-Scooter Pilotprojekt

 

Immer mehr niederösterreichische Gemeinden bekunden Interesse, ein E-Scooter-Verleihsystem als ergänzendes Mobilitätsangebot, insbesondere im Sinne der sog. „Last Mile“ und als alternatives Verkehrsmittel für den Pkw, für ihre Bürger*innen anzubieten. Die Installation eines E-Scooter-Verleihangebotes stellt die Gemeinden aber vor viele Fragen, z.B. nach der besten Organisationsform (Anzahl E-Scooter, Anzahl und Ort der Stellplätze), den Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb aber auch hinsichtlich der Sicherheitsaspekte rund um E-Scooter etc.

Das Ziel des Pilotprojekts ist die Erstellung eines umfassenden Leitfadens zur Unterstützung von niederösterreichischen Gemeinden, die an einem E-Scooter-Verleihsystem interessiert sind. In diesem Leitfaden werden die wesentlichen Fragestellungen (z.B. rechtl. Rahmenbedingungen, Kosten, Sicherheitsaspekte etc.) in Bezug auf die Einrichtung als auch den Betrieb eines E-Scooter-Leihsystems in einer Gemeinde beantwortet werden. Basis für den Leitfaden bilden die (Evaluierungs-)Ergebnisse dieses Pilotprojektes.

Für das Pilotprojekt zeichnet Radland Niederösterreich, die Agentur für Aktive Mobilität, verantwortlich. Gemeinsam mit den Projektpartnern TIER Mobility, dem KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) sowie den zwei Pilotgemeinden wird das Projekt umgesetzt.

In Gänserndorf und Kirchberg am Wagram.

Beide Gemeinden haben aktiv das Interesse geäußert, gerne Teil eines solchen Leih-E-Scooter Pilotprojektes zu sein. Die relative Nähe zum Ballungsraum Wien sowie das Vorhandensein einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr war ebenso wichtig, um die Bedeutung und Nützlichkeit von Leih-E-Scootern für die Bewältigung der Wege zu/ von Bahn- bzw. Bushaltestellen zu evaluieren.

Die Kosten für das Pilotprojekt werden von Radland Niederösterreich getragen. Ohne personelle Unterstützung durch die beiden Pilotgemeinden könnte das Projekt jedoch nicht durchgeführt werden.

Das Pilotprojekt wir im Laufe des Mai 2023 in beiden Pilotgemeinden anrollen. Das Angebot wird planmäßig mindestens bis Mai 2024 in diesen Gemeinden verfügbar sein.

Für Mittelungen aller Art, sei es Lob, Beschwerden oder Anregungen, wurden folgende Mail-Adresse eingerichtet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Ihrer Gemeinde zugeordnete Mail-Adresse:

gaenserndorf@tier.app
kirchberg-wagram@tier.app

Für Mittelungen aller Art, sei es Lob, Beschwerden oder Anregungen, wurden folgende Mail-Adresse eingerichtet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Ihrer Gemeinde zugeordnete Mail-Adresse:

gaenserndorf@tier.app
kirchberg-wagram@tier.app

Allein im Jahr 2022 verletzten sich lt. KFV rund 3.600 E-Scooter-FahrerInnen in Österreich so schwer, dass sie im Spital behandelt werden mussten.  Die Zahl der spitalsbehandelten E-Scooter-Fahrenden hat sich seit 2019 verdreifacht.

Die umfassende Berücksichtigung der Aspekte der Verkehrssicherheit im Bereich der (Leih-)E-Scooter Nutzung ist angesichts der häufigen und vergleichsweise schweren Verletzungen von großer Bedeutung. Dazu kommt, dass bisherige Erhebungen erhebliche Info- und Verhaltens-Defizite sowohl bei E-Scooter-NutzerInnen als auch bei E-Scooter-NichtnutzerInnen gezeigt haben.

  • Üben Sie das Handling des E-Scooters (Bremsen, Ausweichen, …) vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr.
  • Tragen Sie einen Helm.
  • Nutzen Sie die Radinfrastruktur. Fahren Sie nicht auf dem Gehsteig.
  • Zeigen Sie einen Abbiegevorgang mit dem Blinker des E-Scooters an oder geben Sie ein Handzeichen.
  • Vorsicht bei Bodenunebenheiten, Schienen und nassem Untergrund.
  • Achten Sie immer auf eine situationsabhängige Geschwindigkeit, Fahr- und Verhaltensweise. Nehmen Sie Rücksicht auf andere VerkehrsteilnehmerInnen.
  • Nähern Sie sich langsam an Kreuzungen an.
  • Lenken Sie niemals alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss einen E-Scooter.
  • Machen Sie sich sichtbar! Tragen Sie helle und reflektierende Kleidung.
  • Benutzen Sie einen E-Scooter niemals zu zweit.
  • Vermeiden Sie Ablenkungen
    (z.B. Handy während der Fahrt nicht bedienen, kein Musikhören während der Fahrt)
  • Parken Sie Ihren Leih-E-Scooter nur dort, wo es erlaubt ist und der E-Scooter niemand behindert.

Die Nutzung der Leih-E-Scooter im Rahmen dieses Pilotprojekt ist für Personen ab 18 Jahren erlaubt.

Laut StVO sind E-Scooter „Klein- und Miniroller mit elektrischem Antrieb“. Für die Benutzung dieser Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Leistung von max. 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h gelten in Österreich seit 1.6.2019 die Verhaltensvorschriften für RadfahrerInnen. E-Scooter dürfen auf Radfahranlagen oder auf der Fahrbahn verkehren, es besteht eine Benützungspflicht von Radfahranlagen. Das Fahren auf dem Gehsteig und Gehweg ist verboten, außer bei behördlicher Freigabe. Für E-Scooter-FahrerInnen gelten ein Alkohollimit von 0,8 Promille, eine Helmpflicht unter 12 Jahren und die Pflicht, geplante Fahrtrichtungsänderungen mittels Handzeichen anzuzeigen. Fahren zu zweit ist verboten. Die gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung: eine wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler nach vorne, hinten und auf die Seite, bei Dunkelheit und schlechter Sicht ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht.

Im Rahmen des Pilotprojekts gelten strengere Regeln bezüglich Mindestnutzungsalter (mind. 18 Jahre) und Alkohollimit (0,0 Promille) https://www.tier.app/austria-tcs-german

(Weitere Informationen dazu finden Sie bspw. in der KFV-Publikation “E-Scooter im Straßenverkehr” unter https://www.kfv.at/download/24-e-scooter-im-strassenverkehr/?wpdmdl=8143&refresh=6399e99711e2b1671031191

Alle Informationen, die direkt mit der Nutzung und Ausleihe eines E-Scooters zusammenhängen, finden Sie unter https://www.tier.app/de/how-tier-works. Für jede Ausleihe fällt eine Entsperrgebühr von 1 EUR an und es werden 28 Cent / Minute verrechnet. Informationen zum Ausleihvorgang bzw. zur Verfügbarkeit der E-Scooter finden Sie auch auf der TIER App. Diese App kann hier für Android oder hier für IOS heruntergeladen werden.

Nein. Die Nutzung der Leih-E-Scooter ist an die Verwendung der entsprechenden App von TIER geknüpft.

Das Verleihkonzept in den beiden Pilotgemeinden ist stationsbasiert, das bedeutet, dass Leih-E-Scooter nur an den eigens gekennzeichneten Stationen ausgeliehen und zurückgegeben werden dürfen.

Dadurch, dass sich die Lage und Anzahl der Verleihstationen im Laufe des Projekts der Nachfrage entsprechend ändern kann, ist der aktuelle Stand auf der TIER App einsehbar.

Die Verleihstationen werden im Laufe des Projekts laufend evaluiert und der Nachfrage angepasst. Auf diese Weise soll sich im Rahmen der Projektlaufzeit das bestmögliche Verleihnetz herauskristallisieren.

Für Mittelungen aller Art, sei es Lob, Beschwerden oder Anregungen, wurden folgende Mail-Adresse eingerichtet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Ihrer Gemeinde zugeordnete Mail-Adresse:

gaenserndorf@tier.app
kirchberg-wagram@tier.app

Für Mittelungen aller Art, sei es Lob, Beschwerden oder Anregungen, wurden folgende Mail-Adresse eingerichtet. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Ihrer Gemeinde zugeordnete Mail-Adresse

gaenserndorf@tier.app
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